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   BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88   

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BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88 (https://dejure.org/1988,15986)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1988 - 9 RV 3/88 (https://dejure.org/1988,15986)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1988 - 9 RV 3/88 (https://dejure.org/1988,15986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rente - Minderung - Berechnung - Berufsschadensausgleich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
    Aus diesem Kriterium kann daher für die Vergleichbarkeit der Gruppen (vgl zur Gruppenbildung aus jüngerer Zeit BVerfGE 71, 146, 154 f; 364, 383 f; 74, 9, 24 f jeweils mit weiteren Nachweisen) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG, also für oder gegen Gleichbehandlung, kein Argument gewonnen werden.
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
    Aus diesem Kriterium kann daher für die Vergleichbarkeit der Gruppen (vgl zur Gruppenbildung aus jüngerer Zeit BVerfGE 71, 146, 154 f; 364, 383 f; 74, 9, 24 f jeweils mit weiteren Nachweisen) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG, also für oder gegen Gleichbehandlung, kein Argument gewonnen werden.
  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
    Der Senat hat bereits entschieden, daß eine schädigungsbedingte Rentenminderung nur dann konkret zu berechnen ist, wenn der Beschädigte unmittelbar vor Rentenbeginn keinen Berufsschadensausgleich bezogen hat (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 69 = BSGE 62, 1, 4 f); dann muß dies aber immer und ohne -5.
  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 12/77

    Berücksichtigung nur konkreten Schadens

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
    Fehlt es im Zeitpunkt eines schädigungsunabhängigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben an einem solchen auszugleichenden Berufsschaden, bleibt nur zu prüfen, ob ein Schaden in der Rente eingetreten ist (so schon BSGE 45, 161, 162 f = SozR 3100 § 30 Nr. 31; vgl auch BSGE 47, 224 = SozR 3100 § 30 Nr. 41 zum Ruhegehaltsschaden eines Offiziers; ausdrücklich in diesem Sinne BSG SozR 3100 § 30 Nr. 67).
  • BSG, 25.01.1984 - 9a RV 44/82

    Berufsschadensausgleich - altersbedingtes Ausscheiden aus dem Berufsleben -

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
    Dabei sind kraft ausdrücklicher Regelung des Gesetzes Kausalitätserwägungen bezüglich der konkreten finanziellen Einbuße bei Eintritt in den Ruhestand entbehrlich, wenn der Beschädigte im Zeitpunkt des altersbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben bereits Berufsschadensausgleich bezieht (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 60).
  • BSG, 09.10.1986 - 4b/9a RV 5/85

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
    Fehlt es im Zeitpunkt eines schädigungsunabhängigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben an einem solchen auszugleichenden Berufsschaden, bleibt nur zu prüfen, ob ein Schaden in der Rente eingetreten ist (so schon BSGE 45, 161, 162 f = SozR 3100 § 30 Nr. 31; vgl auch BSGE 47, 224 = SozR 3100 § 30 Nr. 41 zum Ruhegehaltsschaden eines Offiziers; ausdrücklich in diesem Sinne BSG SozR 3100 § 30 Nr. 67).
  • BSG, 01.12.1978 - 10 RV 27/78

    Ruhegehaltsähnliche Leistungen für schwerbeschädigte Berufssoldaten

    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
    Fehlt es im Zeitpunkt eines schädigungsunabhängigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben an einem solchen auszugleichenden Berufsschaden, bleibt nur zu prüfen, ob ein Schaden in der Rente eingetreten ist (so schon BSGE 45, 161, 162 f = SozR 3100 § 30 Nr. 31; vgl auch BSGE 47, 224 = SozR 3100 § 30 Nr. 41 zum Ruhegehaltsschaden eines Offiziers; ausdrücklich in diesem Sinne BSG SozR 3100 § 30 Nr. 67).
  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/801
    Auszug aus BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88
    Nach der Entstehungsgeschichte des Rentnerberufsschadensausgleichs liegt es näher, zeitweise dahin zu verstehen, daß der Einkommensverlust in der Vergangenheit liegen muß, daß also im Rentenzugangszeitpunkt kein gegenwärtiger Verlust auszugleichen ist (so auch BT-Drucks 9/801 S 9).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    Auf der gleichen Linie liegt die Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. November 1988 (SozR 3100 § 30 Nr. 75).

    Insoweit wird das LSG weitere Feststellungen zu treffen haben (zur Feststellung des sogenannten "Renten-BSchA" siehe im übrigen SozR 3100 § 30 Nr. 75 und SozR 3-3100 § 30 Nr. 5 auf S 12).

  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 18 VS 5/10

    Kein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Abschluss eines

    Ein für den Kläger günstigeres Ergebnis ergibt sich ferner nicht aus der weiteren Rechtsprechung des BSG, das bzgl. der Frage der Kausalität hinsichtlich des schädigungsbedingten Ausscheidens eine Beweiserleichterung für die Fälle annimmt, in denen Schwerbeschädigte mit Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Erwerbsleben ausscheiden und vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2006, B 9a V 6/05 R, juris; BSG, Urteil vom 20.07.2005, B 9a V 1/05 R, juris; BSG, Urteil vom 15.12.1999, B 9 V 11/99 R, juris; BSG, Urteil vom 10.05.1994, 9 RV 14/93, juris; BSG, Urteil vom 20.05.1992, 9a RV 24/91, juris; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 24/89, juris; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 20/89; BSG, Urteil vom 12.12.1990, 9a/9 RV 3/89, juris; BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RV 31/88, juris; BSG, Urteil vom 04.07.1989, 9 RV 16/88, juris; BSG, Urteil vom 24.11.1988, 9 RV 3/88, juris; siehe dazu auch die - teilweise kritischen - Stimmen in der Literatur: Kunze, VersorgVerw 1993, 66; Niepel, VersorgVerw 1993, 3; SchR., SGb 1991, 449; Hoffman, VersorgVerw 1991, 71; Frank, VersorgVerw 1991, 52).
  • BSG, 29.09.1993 - 9a RV 33/92

    Berufsschadensausgleich - Berechnung - Selbständiger - Ausscheiden nach

    Dies ist seitdem nicht mehr umstritten und vom Gesetzgeber mit der Einfügung des Satzes 2 (heute Satz 3) in § 30 Abs. 4 BVG durch das Gesetz vom 22. Januar 1982 (BGBl I S 21) auch ausdrücklich anerkannt (vgl dazu auch BSG SozR 3100 § 30 Nr. 75 mwN).

    Nach Vollendung des 65. Lebensjahres war nach der bisherigen Rechtsprechung das so bestimmte derzeitige Einkommen ebenso wie das Vergleichseinkommen um 25 vH zu mindern (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 75; SozR 3-2642 § 8 Nr. 1).

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 4/98 R

    Berufsschadensausgleich - Rente - Rentenminderung - Ausfallzeit -

    Die daraus folgende Eigenständigkeit des Renten-BSchA verbietet es einerseits, die errechnete Rentenminderung durch sonstige Alterseinkünfte zu kompensieren (BSGE 64, 283, 288 = SozR 3100 § 30 Nr. 75; SozR 3-3100 § 30 Nr. 5), zwingt aber andererseits dazu, eine Rentenminderung selbst dann noch als gesetzlich definierten und ausgleichsfähigen Einkommensverlust anzusehen, wenn sie auf schädigungsbedingt zeitweise gemindertes Einkommen zurückzuführen ist, das auch mit dem geminderten Betrag noch das Vergleichseinkommen eines nicht beschädigten Arbeitnehmers überstiegen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2000 - L 6 (10) V 70/96

    Gewährung von Rentenberufsschadensausgleich (BSchA) nach § 30 Abs. 3 und Abs. 4

    In dem am 24.11.1998 entschiedenen Fall (SozR 3100 § 30 Nr. 75) ging es darum, ob eine Betriebsrente den Rentenschaden mindern kann.
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